Die hier edierten Stücke des 16. und aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts behandeln vornehmlich die materielle Versorgung der Lübbener sorbischen Kapläne. Spätestens ab dem 15. Jahrhundert waren in Lübben sorbische Hilfsgeistliche tätig, die zunächst durch den Offizial bzw. Pfarrer versorgt wurden (Nr. 9, Nr. 11). Im Zuge der zwischen 1537 und 1540 in Lübben eingeführten Reformation wurden das Kirchenfinanzsystem und die Kirchenadministration auch in Lübben grundlegend geändert. So ging das Patronat über die beiden Lübbener Predigerstellen an den Lübbener Rat über. Gleichzeitig wurden Benefizien und Stiftungen umgewidmet und der sorbische Kaplan trat als Begünstigter in Testamenten auf (Nr. 1, Nr. 13, Nr. 15, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18). Auch die Wohnverhältnisse und die Versorgung mussten neu geregelt werden (Nr. 10, Nr. 12, Nr. 14), über deren Ungenügen es immer wieder Klagen gab (Nr. 11, Nr. 15, Nr. 20). Von besonderer Lebhaftigkeit sind dabei die Schreiben des sorbischen Kaplans Johann aus der Mitte des 16. Jahrhunderts sowie des Petrus Hoffmannus aus dem Jahr 1629. Beide zeigen eindrücklich, wie einfach die Lebensverhältnisse der Geistlichen im 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts waren. So galten etwa „krawt“ und „mus“ als wichtige Nahrungsmittel, (Nr. 11) Gartenarbeit und Viehzucht waren zur Versorgung der sorbischen Kapläne unerlässlich (Nr. 11, Nr. 21). Hoffmannus veranlassten seine beengten und ungenügenden Wohnverhältnisse und andere „grosse widerwertigkeit“dazu, „vor Gott im himmel [seine, Zusatz d. Verf.] hertzenstrehnen“ zu vergießen (Nr. 21). Ebenso wie in anderen Lausitzer Städten scheint die Besoldung des sorbischen Diakons in etwa der des (deutschen) Archidiakons entsprochen zu haben (Nr. 18). Möglicherweise war er durch die eingenommenen Akzidentien sogar besser gestellt als sein ranghöherer Kollege. Zumindest legt das die Beschwerde des Archidiakons Samuel Gerbers um 1693 nahe, der angesichts der „7. wohlbewohneten dorfschaften und de[r] vorstädte“ darüber klagte, dass seine „wenige accidentia mit ienen [des sorbischen Diakonats, Anm. der Verf.] nicht wohl in einige comparation gebracht werden können“ (Nr. 26) . Auch der deutsche Küster Christoph Mewisch bewarb sich 1672 um das sorbische Küsteramt, da sich dieses „über meine ietzige dienste im salario weit beßer erstrecket“ (Nr. 23).